Deutschland darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren
Erstellt von Hans-Georg Nelles am Donnerstag 3. Dezember 2009
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Sorgerecht lediger Väter in Deutschland gestärkt. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.
Die Straßburger Richter gaben damit einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht, der seit acht Jahren vergeblich um ein Sorgerecht für seine 14-jährige Tochter kämpft. Der Mann machte das Diskriminierungsverbot und einen Verstoß gegen die Achtung des Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention geltend. Er lebt seit 1998 von der Mutter getrennt. Die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht hatte das Kölner Oberlandesgericht 2003 zurück gewiesen.
Nach bislang geltender Rechtslage können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. In einer Stellungnahme vor dem Straßburger Gerichtshof im vergangenen Jahr machte die Bundesregierung geltend, dass das Einverständnis der Mutter für die Gewährung eines gemeinsamen Sorgerechts notwendig sei, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.
Samstag 24. Juli 2010 um 15:01
[…] Neuen Presse (PNP) mit einer Reform des Sorgerechts die Rechte lediger Väter stärken und so das Urteil der Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte […]
Mittwoch 22. August 2012 um 08:09
Mehr Rechte für ledige Väter…
Ledige Väter hatten es in Deutschland nicht einfach, zumindest wenn es um ein offizielles Mitspracherecht bei der Erziehung ihrer Kinder ging. Auch in Sorgerechtsfragen ging der Gesetzgeber immer davon aus, dass die Mutter sozusagen naturgegeben d…